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Elektronische Vernetzung der UGHO-Praxen

Die Relation zwischen der Qualität der Behandlung und den entstehenden Kosten für die Versicherungen bekommt in unserem heutigen Gesundheitssystem einen immer höheren Stellenwert. Die UGHO hat sich daher für eine Vernetzung der Arztpraxen mit Hilfe der Comdoxx-Schnittstelle entschieden. 

Über 80 Prozent der UGHO-Praxen sindinzwischenelektronisch miteinander verbunden. Zudem ist es mittlerweile für alle Praxen, die der UGHO neu beitreten verpflichtend, sich mittels Comdoxx zu vernetzen. Die Vernetzung zwischen den Arztpraxen und zwischen Arztpraxis und Klinikum bietet für den Versicherten viele Vorteile. Sie dient einer elektronisch gestützten Abstimmung, aller an Ihrer Behandlung beteiligten Ärzte. Es handelt sich dabei um eine dezentrale Datenhaltung mit bilateraler Kommunikation. Jede Kommunikation ist individuell verschlüsselt und der behandelnde Hausarzt bleibt der Einzige, der wie auch bei den aktuell üblichen Kommunikationswegen, die Daten erhält. Weiterhin ist es durch die Vernetzung möglich, dass der Vertretungsarzt, Facharzt oder auch das Klinikum die notwendigen Patientenparameter mit dem Einlesen der Versichertenkarte erhalten. 

Eine höhere Behandlungsqualität resultiert unter anderem durch die elektronisch gestützte Abstimmung aller an der Behandlung der UGHO Patienten beteiligten Ärzte, durch bessere Kontrolle von Wechselwirkungen (z.B. werden Medikationen unter den behandelnden Ärzten ausgetauscht), durch die Verfügbarkeit von diversen Netzpatientendaten in der elektronischen Akte im Praxisrechner und durch die Schaffung einer Datenbasis zur Verbesserung der Behandlungsabläufe. Der automatische zeitnahe Austausch entlastet das Praxispersonal und ermöglicht dem Arzt ein angenehmeres Arbeiten, wodurch mehr Zeit für den Patienten selbst entsteht. 

Welche Daten werden zu welchem Zweck übermittelt?


1. Ihre Einverständniserklärung 
Die von Ihnen unterschriebene „Einverständniserklärung zur Erhebung und Übermittlung von Patientendaten“ verbleibt beim jeweiligen Arzt bzw. der jeweiligen Praxis in der Sie Ihre Unterschrift geleistet haben. Erst dann ist es möglich am Datenaustausch im Rahmen der koordinierenden hauärztlichen Betreuung zwischen den UGHO-Leistungserbringern (Hausärzte, Fachärzte und Kliniken Hochfranken) teilzunehmen. Die Einwilligung kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen für die Zukunft widerrufen werden.

2. Zweck und Nutzen von Daten durch teilnehmende niedergelassene Ärzte und andere teilnehmende Einrichtungen
Die Behandlungsdaten und Befunde werden zum Zweck der Dokumentation und der weiteren Behandlung erhoben, gespeichert und übermittelt. Der Datenaustausch findet zwischen UGHO- Leistungserbringern statt, es ist keine externe Datenspeicherung oder Datenverarbeitung notwendig. Zum Austausch von Behandlungsdaten und Befunden gehört die Weiterleitung von Daten an alle teilnehmenden Ärzte und Einrichtungen bzw. deren Möglichkeit des Zugriffs auf die gemeinsame Dokumentation, soweit es für die Behandlung erforderlich ist. Eine gemeinsame Dokumentation liegt dann vor, wenn entweder eine gemeinsame Patientenakte geführt wird (z.B. auf einem zentralen Server) oder wenn die Möglichkeit auf den direkten Zugriff auf die Patientenakte eines teilnehmenden Arztes oder einer anderen teilnehmenden Einrichtung besteht. Personenbezogene Daten verbleiben beim teilnehmenden Arzt oder Einrichtung zur Dokumentation und weiteren Behandlung, die UGHO GmbH & Co. KG verarbeitet, erhebt oder nutzt bei dieser Form der Vernetzung keine personenbezogenen Daten. Eine Liste der teilnehmenden Ärzte/Einrichtungen erhalten Sie

3. Empfänger
Wie unter Punkt 2 beschrieben, findet der Datenaustausch nur zwischen den teilnehmenden Leistungserbringern statt. Der Empfänger der Patientendaten ist hier der mitbehandelnde teilnehmende Arzt, Hausarzt oder eine andere teilnehmende Einrichtung.

4. Speicherdauer 
Die teilnehmenden Ärzte oder andere teilnehmende Einrichtungen bewahren Ihre personenbezogenen Daten nur solange auf, wie dies für die Durchführung der Behandlung erforderlich ist.
Aufgrund rechtlicher Vorgaben sind diese dazu verpflichtet, die Daten mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren. Nach anderen Vorschriften können sich längere Aufbewahrungsfristen ergeben, zum Beispiel 30 Jahre bei Röntgenaufzeichnungen lt. § 28 Abs. 3 RöV.

5. Rechte
Sie haben das Recht, über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten Auskunft zu erhalten. Auch können Sie die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen.
Darüber hinaus steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung von Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu. 
Der Austausch Ihrer Daten erfolgt auf Basis von gesetzlichen Regelungen. Die Einwilligung in den Datenaustausch ist freiwillig und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. 
Sie haben ferner das Recht sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass der Austausch Ihrer Daten nicht rechtmäßig erfolgt.
Die zuständige Aufsichtsbehörde ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht in Ansbach.

6. Sind die Daten sicher?
Ja. Sämtliche Regelungen zur ärztlichen Schweigepflicht sowie die unmittelbar geltenden Bestimmungen der EU-DSGVO, die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (neu) und der Sozialgesetzbücher werden beachtet.